Endnutzer-Lizenzvereinbarung
UltraMixer – Lizenzvereinbarung für Endbenutzer
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WICHTIG: Bitte vor Ingebrauchnahme Ihrer UltraMixer Software lesen.
Dieses Dokument stellt eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen (einer Einzelperson oder Firma) und der „onexip GmbH“ (im Folgenden onexip genannt) dar. Durch die Nutzung der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit den Bedingungen der Lizenzvereinbarung.
FALLS SIE MIT DEN BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN DIESER LIZENZVEREINBARUNG NICHT EINVERSTANDEN SIND, BITTEN WIR SIE, DAS SOFTWAREPAKET SOWIE ALLE WEITEREN DEM PRODUKT ZUGEHÖRIGEN KOMPONENTEN ZU ZERSTÖREN.
EIGENTUMSRECHTE: Die Software und jedwede Begleitdokumentation sind Eigentum von onexip und dessen Lizenzgebern und durch nationale Gesetze und internationale Abkommen geschützt. Das Eigentumsrecht an der Software sowie sämtlichen Kopien, Änderungen, Übersetzungen und Teilkombinationen derselben verbleibt jederzeit bei onexip und dessen Lizenzgebern.
1. LIZENZBESTIMMUNGEN
1.1 LIZENZARTEN
(a) „UltraMixer Professional“: Der Erwerb einer Lizenz für „UltraMixer Professional“ autorisiert Personen und Organisationen sowohl für den privaten als auch für den öffentlichen und kommerziellen Gebrauch der Software.
1.2 LIZENZÜBERTRAGUNG
Die Software und etwaige Begleitdokumentationen werden Ihnen als Lizenz überlassen, wodurch Sie das Recht erwerben, die Software ausschließlich gemäß dieser Lizenzvereinbarung zu nutzen. Eine Softwarenutzung gilt auf einem Computer als gegeben, sobald die Software in den temporären Arbeitsspeicher des Computers geladen oder auf dessen Festspeicher installiert wird. Diese Lizenz darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von onexip nicht abgetreten oder anderweitig übertragen werden. Jede ungenehmigte Übertragung ist ungültig.
Sie dürfen nur EINE Einzelkopie der Software auf einem sich in Ihrem Besitz befindenden bzw. von Ihnen angemieteten Computer einsetzen. Wird die Software über ein Netzwerk bereitgestellt, darf nur von EINEM bestimmten Computer aus darauf zugegriffen werden. Sobald die Software von EINEM bestimmten Computer genutzt wird, darf sie ohne vorherigen Erwerb zusätzlicher Lizenzen auf keinem weiteren Computer eingesetzt werden. Sämtliche Kopien der Software müssen mit den Copyright-, den Warenzeichen- und den Patenthinweisen von onexip versehen sein.
Diese Lizenz wird Ihnen persönlich erteilt. Sie dürfen die Software oder Begleitdokumentation keiner anderen Person als Nebenlizenz überlassen oder sie an diese vermieten, verkaufen oder anderweitig übertragen. Als Einzelperson dürfen Sie die Software nur für Ihren persönlichen Gebrauch und als Unternehmen nur für Ihre internen Geschäftszwecke nutzen.
BACKUP-KOPIE: Über die gemäß dieser Lizenzvereinbarung zulässigen Kopien hinaus darf eine Einzelkopie der Software ausschließlich zu Backup-Zwecken angefertigt werden.
UPDATES UND SUPPORT: Obgleich auf der Website https://www.ultramixer.com Updates zu dieser Software angeboten werden, kann Ihrerseits keinerlei Anspruch darauf geltend gemacht werden. Dies trifft ebenfalls auf kostenlosen technischen Support zu.
LAUFZEIT: Diese Lizenz wird mit Bestätigung dieser Lizenzvereinbarung wirksam und bleibt bis zu ihrer Kündigung in Kraft. Sie können die Lizenz und diese Lizenzvereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie die Software und die Begleitdokumentation sowie sämtliche Kopien jedweder Art vernichten.
2. UNERLAUBTE NUTZUNG
Ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von onexip, dürfen Sie (a) die Software und Begleitdokumentation weder kopieren, bearbeiten, verändern oder übertragen oder (b) die Software nicht übersetzen, rück-programmieren, disassemblieren, dekompilieren oder auf andere Art und Weise durch Reverse Engineering ändern.
3. GARANTIEBESCHRÄNKUNG
(a) onexip übernimmt keine Garantien für die Softwareprodukte Dritter, die Bestandteil dieser Software sind; onexip überträgt jedoch auf Sie alle Garantien der Eigentümer oder Lizenzgeber, und zwar in dem Maße, in dem die Eigentümer oder Lizenzgeber dem stattgegeben haben.
(b) onexip übernimmt keinerlei Garantie und Haftung auf Software, die geändert, beschädigt, unsachgemäß verwendet oder anders als in dieser Lizenz festgelegt bzw. in der Software und in etwaigen Begleitdokumentation vorgeschrieben, eingesetzt wurde.
(c) Die gesamte Haftbarkeit von onexip und Ihr alleiniger Rechtsanspruch gemäß dieser Garantiebeschränkung bestehen in der Reparatur oder dem Ersatz jeglicher Software, die nicht die Bedingungen dieser Garantiebeschränkung erfüllt. onexip behält sich für einen solchen Fall die Option vor, den vollen Kaufpreis zurückzuerstatten.
(d) Diese Garantie wird anstelle von allen anderen Garantien gegeben und schließt alle anderen Garantien aus, die nicht hierin gegeben wurden, ob ausdrücklich oder implizit, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Garantien zu Zwecken der Verkaufsförderung oder Eignung für einen bestimmten Zweck sowie Garantien, die sich aus handelsüblicher Vorgehensweise ergeben.
(e) Diese Garantie verleiht Ihnen bestimmte Rechte. Möglicherweise sind noch andere Rechte für Sie zutreffend, die von Land zu Land variieren können.
(f) Wenn Sie es versäumen, die über die Software mögliche elektronische Registrierung und Freischaltung vorzunehmen, kann onexip Ihnen möglicherweise keine Updates oder keinen Support zur Software anbieten, in welchem Fall das gesamte Risiko in Bezug auf die Leistungsfähigkeit des Produkts und die mit dem Produkt erzielten Ergebnisse bei Ihnen liegt.
4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber onexip, wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten vorliegt.
(b) Unter keinen Umständen überschreitet die Haftung von onexip im Zusammenhang mit der Software die von Ihnen für die Software entrichtete Lizenzgebühr. Mit Ausnahme der Rückerstattung des Kaufpreises gemäß den in der Garantiebeschränkung dargelegten Bedingungen sind weder onexip noch seine Lieferanten in irgendeinem Fall für irgendwelche Schäden haftbar zu machen, die aus oder durch den Gebrauch oder Missbrauch der Software entstehen, einschließlich aber nicht beschränkt auf direkte, indirekte oder spezielle, Zufalls- oder Folgeschäden und Schäden aus entgangenem Geschäftsgewinn, Unterbrechung des Geschäftsbetriebs, dem Verlust von Geschäftsdaten oder anderen finanziellen Verlusten, auch in dem Fall, dass onexip von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde, egal ob sich diese Haftung auf einen Vertrag, einen Verstoß, eine Garantie oder eine andere gesetzliche Basis stützt. Da nicht in allen Gerichtsständen der Ausschluss oder die Einschränkung der Haftung für Folgeschäden bzw. Zufallsschäden gestattet ist, treffen die oben aufgeführten Beschränkungen möglicherweise nicht auf Sie zu.
5. KEIN RECHTSVERZICHT
Das Unterlassen seitens einer der Vertragsparteien, in einer bestimmten Situation auf der Erfüllung eines bestimmten Teils dieser Vereinbarung zu bestehen, ist nicht mit einem Rechtsverzicht in Bezug auf diese Vereinbarung gleichzusetzen. Die Vertragspartei kann in dieser Situation unverändert auf Erfüllung der verbleibenden Bestimmungen der Vereinbarung bestehen und kann deren Erfüllung nach wie vor in anderen Situationen ganz oder teilweise einfordern.
6. SONSTIGES
(a) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und haben keine Gültigkeit für dieses Vertragsverhältnis.
(b) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, ohne dass damit die Erreichung des Vertragszweckes im Wesentlichen unmöglich gemacht wird, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchführbare Bestimmung ist von den Parteien nach Möglichkeit durch eine zulässige und in wirtschaftlicher Hinsicht der unwirksamen Regelung gleichkommende Bestimmung zu ersetzen.
(c) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gegenüber Kaufleuten als Lizenznehmer ist Gerichtsstand der Sitz des Lizenzgebers.
UltraMixer wird entwickelt durch:
onexip GmbH
Steglichstraße 38
01324 Dresden
Deutschland
Internet: https://www.ultramixer.com
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