Auflagen, GEMA, genervte Nachbarn – wer ein Event plant, der muss sich im Vorfeld mit einigem Papierkram auseinandersetzen. Gerade ein Neuling auf diesem Gebiet kann hier schnell den Überblick verlieren und später großen Problemen gegenüberstehen.
Wir haben die fünf wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit euch beim Planen der Party rechtliche Grundlagen nicht zum Verhängnis werden.
Veranstaltungen müssen angemeldet werden!
Zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen muss man grundsätzlich bestimmte Genehmigungen einholen. Welche das sind hängt unter anderem vom Bundesland ab, aber auch von Art und Umfang des Events. Deshalb sollte die zuständige Gemeinde die erste Anlaufstelle sein, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen möglichst zu vermeiden.
Die Gemeinde wird dann das Gefährdungspotential der Veranstaltung bewerten und eventuell ein Sicherheitskonzept von euch verlangen, das unter anderem Brandschutz, Sanitätsdienst und Fluchtwege umfasst.
Ruhestörung bei Outdoor Events
Besonders bei Outdoor Events ist der Ärger mit den Anwohnern oftmals ein großes Problem. Was laute Musik angeht stößt man hier schnell auf unterschiedliche Interessen.
Wie „laut“ eine Veranstaltung sein darf hängt von der Bedeutung, sowie der Dauer und Häufigkeit ab. Als Faustregel gilt: tagsüber maximal 70 Dezibel, nachts nicht mehr als 55 Dezibel.
Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen Orientierungsrahmen. Der Veranstaltungsplatz und die Zufahrtswege grenzen häufig an Wohngebiete. Um Auseinandersetzungen mit den Nachbarn zu vermeiden, solltet ihr euch daher auch hier bei der Gemeinde erkundigen und die Anwohner im Vorfeld über den bevorstehenden Lärm informieren.
„Für das leibliche Wohl ist gesorgt!“ – geht das so einfach?
Wer bei seinem Event alkoholische Getränke selbst ausschenken will, der muss eine Ausschankgenehmigung beantragen. Für alkoholfreie Getränke ist diese nicht notwendig, ihr müsst den Ausschank hier lediglich anmelden. Solltet ihr jedoch eine Ausschankgenehmigung besitzen, dann seid ihr sogar verpflichtet, auf Verlangen alkoholfreie Getränke bereitzustellen. Denn selbstverständlich ist auch der Jugendschutz ein wichtiges Thema für euch!
Auch der Verkauf von Speisen sollte bei der Gemeinde angemeldet werden. Hier gelten dann bestimmte Hygienevorschriften.
Als Veranstalter seid ihr außerdem für die Müllentsorgung verantwortlich und müsst für ausreichend Sanitäranlagen sorgen.
Geht auf Nummer sicher!
Auf eurer Party werden sich im besten Fall eine Menge Leute zum ausgelassenen Feiern treffen. Dabei kann es natürlich auch zu Unfällen kommen – mit Schäden bis in die Millionenhöhe!
Dieses Risiko kann durch eine Versicherung abgedeckt werden. UltraMixer empfiehlt euch dafür eine Veranstalterhaftpflichtversicherung. Diese übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Zeitraum vor, während und nach der Veranstaltung. Sollte sich also einer eurer Partygäste verletzen, beispielsweise über ein Kabel stolpern und dabei noch die Lichtanlage umreißen, bleibt ihr nicht auf den Kosten sitzen.
Des Weiteren empfiehlt sich eine Ausfallversicherung, die euch vor finanziellen Schäden schützt, falls die Durchführung der Veranstaltung unmöglich wird.
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Vorsicht: GEMA!
Nicht zu vergessen ist natürlich die Anmeldung bei der GEMA. Bei öffentlich zugänglichen Veranstaltungen mit Musiknutzung (egal ob live oder vom Tonträger) fallen hier bestimmte Gebühren an. Vergesst ihr die Anmeldung kann es teuer werden!
Mehr Informationen findet ihr auf der GEMA-Homepage oder in unserem Blog-Eintrag zum Thema.
Als zusätzliche Unterstützung bei der GEMA-Anmeldung steht euch UltraMixer mit der integrierten Playlisten-Funktion zur Seite. Die gespielten Titel in eurer Liste können als cvs-Datei exportiert und so ganz einfach der GEMA zur Verfügung gestellt werden.
Wie kann ich beim Planen der Party rechtliche Grundlagen umgehen?
Um dem Stress mit den Genehmigungen und Auflagen zu entgehen, könnt ihr als Location ein privates Festgelände anmieten. Hier schließt ihr dann lediglich einen Vertrag mit dem Eigentümer und könnt so im Vorfeld der Party rechtliche Grundlagen nebensächlich behandeln. In vielen Fällen übernimmt dieser auch die Speisen- und Getränkeausgabe.
Falls nicht könnt ihr dafür ebenfalls einen Dienstleister beauftragen und euch damit das Leben leichter machen.
Du bist als Mobiler DJ nur für die Unterhaltung gebucht und hast mit dem Papierkram nichts am Hut?
Dann findest du nützliche Tipps in unserem vorherigen Blogeintrag!